Herzlich willkommen im Haus Dollart

bei Familie Seeden auf der Insel Borkum

Gastaufnahmevertrag

Lieber Feriengast,

hier ein Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag und den Reservierungsbedingungen:


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und schriftlich bestätigt wurde.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen: 90% des Preises bei Ferienwohnungen.

5. Der Gast ist verpflichtet bei einer Stornierung eine Service u. Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises zu leisten.

6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Er ist deshalb verpflichtet, diese Unterkunft außerdem bei der Kurverwaltung Borkum zur Vermietung zu melden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Punkt 4 berechneten Betrag zu zahlen.

7. Bei Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und der gestellten Wäsche, ist der entstandene Schaden zu ersetzen.

8. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Emden.

9. Im Übrigen gilt das Vertragverhältnis auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Wir empfehlen Ihnen, um einen eventuell größeren Schaden zu vermeiden, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ihr Vermieter